Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Würzburg

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Bistum Würzburg wurde im Dezember 2020 auf Grundlage der gemeinsamen Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtet.

Betroffenenbeirat

Wir, die UKAM-Würzburg, sind eng mit dem Betroffenenbeirat des Bistums Würzburg verbunden. Betroffene finden hier schnell und unbürokratische Hilfe und Unterstützung. Hier finden Sie die Webseite des Betroffenenbeirats des Bistums Würzburg.

Unsere Aufgabe

Aufgabe der Kommission ist es, einen Beitrag zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Würzburg zu leisten. Insbesondere soll für den Zeitraum zwischen 1949 und 2019 u.a. der sexuelle Missbrauch quantitativ erhoben, der administrative Umgang mit Tätern und Betroffenen untersucht und Strukturen identifiziert werden, die sexuellen Missbrauch ermöglicht oder erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert haben. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse sollen Empfehlungen ausgesprochen werden, um zukünftigen Missbrauchsfällen vorzubeugen.

Diese Erkenntnisse und Empfehlungen sollen Bestandteil der Anerkennung des Leids der Betroffenen sein. Zu diesen Zwecken und in Erfüllung dieser Aufgaben hat die Kommission Herrn Prof. Dr. Hendrik Schneider, Rechtsanwalt aus Wiesbaden, als Gutachter aus dem strafrechtlichen Bereich beauftragt, der insbesondere eine umfassende Auswertung des Aktenbestandes im Bistum und anderer Erkenntnisquellen durchführen soll. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass nicht die Mitglieder der Kommission die Akten und sonstige Quellen unmittelbar einsehen, sondern allein der zur Verschwiegenheit verpflichtete Gutachter diese Aufgabe wahrnimmt.

Ergebnis der Aktivitäten der Kommission wird – neben jährlichen Sachstandsberichten – ein Abschlussbericht inklusive präventiver Handlungsempfehlungen sein, der im Horizont von fünf Jahren vorliegen soll.

Für alle genannten Publikationen gilt, dass sämtliche datenschutzrechtliche Bestimmungen und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gewahrt bleiben. So wird im Regelfall eine Nennung von Namen der Betroffenen und von Umständen, die eine Identifizierung erlauben könnten, selbstverständlich nicht erfolgen.